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   BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51   

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https://dejure.org/1952,2311
BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51 (https://dejure.org/1952,2311)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1952 - 4 StR 56/51 (https://dejure.org/1952,2311)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1952 - 4 StR 56/51 (https://dejure.org/1952,2311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung eines Bauern, der kurz vor Einrücken der Amerikaner auf seinem Hof eine weisse Fahne gehisst hatte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51
    (RGSt 64, 113).
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51
    Im übrigen war der sogenannte Himmler-Befehl keine Rechtsnorm und seine Befolgung rechtswidrig (BGHZ 3, 106 [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50]).
  • RG, 27.02.1922 - 1393/21

    1. Zum Begriff der Fahrlässigkeit. 2. Schließt das Recht zu einem Eingriff in ein

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51
    Daraus folgt bereits, dass der Angeklagte sich weder auf Notwehr, noch auf einen Notstand berufen kann; denn beide Strafausschliessungsgründe setzen voraus, dass eben die Abwendung einer - wirklichen oder vorgestellten - gegenwärtigen Gefahr der bestimmende Beweggrund zum Handeln gewesen ist (vgl RGSt 54, 199; 56, 285; OGHSt 1, 313).
  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der

    Die Angeklagten durften sie daher, weil sie ihren Zweck erkannten, nicht befolgen (BGHZ 3, 106; BGHSt 2, 251 ff.; BGH Urteil vom 28.Februar 1952 - 4 StR 56/51 ).
  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 33/62

    Rechtsmittel

    Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Tatrichter in solchem Falle zur Erhebung weiterer Beweise von Amts wegen nicht verpflichtet ist (u.a. BGH NJW 1951, 283 Nr. 22; BGH 4 StR 56/51 vom 28. Februar 1952, 4 StR 497/59 vom 20. Mai 1960, 4 StR 5/60 vom 13. Mai 1960 [S. 13].
  • BGH, 20.03.1952 - 4 StR 702/51

    Rechtsmittel

    Da nun der blosse Umstand, dass die Angeklagte sich infolge der Drohungen W. in Gefahr befunden oder geglaubt hätte, den Meineid nicht zu entschuldigen vermag, der Strafausschliessungsgrund des § 52 StGB vielmehr voraussetzt, dass eben die Abwendung einer - wirklichen oder vorgestellten - Gefahr für Leib oder Leben der bestimmende Beweggrund zum Handeln gewesen ist (OGHSt 1, 313; BGH 4 StR 56/51 v. 28. Februar 1952), so schliesst bereits die richterliche Feststellung eines anderweiten Tatmotivs die Berufung auf Notstand im Sinne des § 52 StGB aus.
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